Änderungen für Privatpersonen

Grundfreibetrag und Kindergeld

Der Grundfreibetrag wird für das Jahr 2024 auf 11.604 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 23.208 Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies bedeutet eine Entlastung von etwa 168 Euro pro Jahr für einen durchschnittlichen Steuerpflichtigen.

Das Kindergeld erhöht sich ebenfalls und beträgt nun:

  • Für das erste und zweite Kind: 250 Euro monatlich
  • Für das dritte Kind: 256 Euro monatlich
  • Für das vierte und jedes weitere Kind: 282 Euro monatlich

Änderungen bei der Einkommensteuer

Die Einkommensteuertarife werden an die Inflation angepasst. Der Spitzensteuersatz von 42% greift nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro (bei Einzelveranlagung). Der Reichensteuersatz von 45% wird ab 277.826 Euro fällig.

Tipp von Ihren Steuerberatern

Nutzen Sie die höheren Freibeträge für Ihre Steuerplanung 2024. Wir beraten Sie gerne zu optimalen Gestaltungsmöglichkeiten und helfen Ihnen dabei, Ihre Steuerlast legal zu minimieren.

Neuerungen für Unternehmen

Degressive Abschreibung und Investitionsförderung

Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wird wieder eingeführt. Unternehmen können nun zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung mit einem Faktor von 2,5 (maximal 25% pro Jahr) wählen.

Diese Regelung gilt für:

  • Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.2023
  • Mindestnutzungsdauer von 4 Jahren

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet und beträgt weiterhin 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr. Das entspricht einer maximalen jährlichen Entlastung von 1.260 Euro.

Erhöhung der GWG-Grenze

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) steigt von 800 Euro auf 1.000 Euro netto. Dies vereinfacht die Buchführung für kleinere Anschaffungen erheblich.

Umsatzsteuerliche Änderungen

Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung werden angepasst:

  • Umsatzgrenze des Vorjahres: 22.000 Euro
  • Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr: 50.000 Euro

Digitale Rechnungen und E-Invoicing

Ab 2024 gelten verschärfte Anforderungen für digitale Rechnungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre elektronischen Rechnungssysteme den neuen Standards entsprechen.

Wichtiger Hinweis

Die Umstellung auf die neuen digitalen Standards sollte rechtzeitig geplant werden. Lassen Sie sich von uns beraten, um Compliance-Risiken zu vermeiden.

Auswirkungen auf die Steuerplanung

Die Steueränderungen 2024 bieten verschiedene Chancen für eine optimierte Steuergestaltung:

Für Privatpersonen:

  • Prüfung der Steuerklasse bei Ehepaaren
  • Optimierung der Vorsorgeaufwendungen
  • Nutzung der erhöhten Homeoffice-Pauschale
  • Timing von Investitionen und Ausgaben

Für Unternehmen:

  • Bewertung der neuen Abschreibungsmöglichkeiten
  • Anpassung der Investitionsplanung
  • Überprüfung der Kleinunternehmerregelung
  • Vorbereitung auf digitale Rechnungsstandards

Fristen und wichtige Termine

31. März 2024

Jahresabschluss 2023

Abgabefrist für Jahresabschlüsse kleinerer Kapitalgesellschaften

31. Mai 2024

Steuererklärung 2023

Abgabefrist für Steuererklärungen ohne steuerliche Beratung

31. Juli 2024

Steuererklärung 2023 (mit Beratung)

Verlängerte Abgabefrist bei steuerlicher Beratung

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Steueränderungen 2024 bringen sowohl Entlastungen als auch neue Herausforderungen mit sich. Eine frühzeitige Planung und professionelle Beratung sind entscheidend, um alle Vorteile optimal zu nutzen.

Unsere Empfehlungen:

  • Lassen Sie Ihre aktuelle Steuersituation analysieren
  • Prüfen Sie Optimierungsmöglichkeiten bei Investitionen
  • Bereiten Sie sich rechtzeitig auf neue digitale Anforderungen vor
  • Nutzen Sie die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten

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Unsere Steuerexperten helfen Ihnen dabei, die Steueränderungen 2024 optimal für Ihre Situation zu nutzen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin!

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